Bootsmann

Diese Ausbildung richtet sich an alle Wasserwacht-Mitglieder, die als Besatzungsmitglied auf Motorrettungsbooten zum Einsatz kommen.
Im Rahmen einer zweitägigen Fortbildung erlernen die Teilnehmer seemännische und einsatzspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten für den Bootsdienst.
Ausbildungsinhalte
theoretische Grundlagen
- Grundlagen Schifffahrtsrecht
- seemännische Fachbegriffe
- Verhalten an Bord
- Besonderheiten des Einsatzgebietes
- Verhalten in Badezonen
- Gefahren und Einschränkungen
- Rettungseinsätze / Dienste
praktische Grundlagen
- Arbeiten mit Tauwerk, Ausführen von Knoten
- Hilfe bei Bootsmanövern und seemännische Arbeiten
- Rettungseinsätze
- Umgang mit seemännischem Gerät und mit Rettungsgerät
- Umgang mit nicht motorisierten Wasserfahrzeugen
- Fahrmanöver als Rudergänger: Anlegen und Mensch über Bord
- Mithilfe beim Slippen und Grundlagen der Ladungssicherung
Voraussetzungen für die Ausbildung
- aktives Mitglieder der Wasserwacht
- Mindestalter 16 Jahre
- körperlich und geistig geeignet
- Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber oder Gold, nicht älter als 2 Jahre
Rahmenbedingungen
Bitte beachtet:
Der "Bootsmann" wurde am 24.11.2016 neu in das Ausbildungsangebot der Wasserwacht aufgenommen. Die Ausbildung erfolgt durch Ausbilder Bootsdienst.
Durchführende Stelle
- DRK-Kreisverband
Downloads
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APV Bootsdienst
766 KB Version: 24.11.2016